Donnerstag, 3. Mai 2012

Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu 100 % einkommensteuerpflichtig


Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem sog. Besteuerungsanteil besteuert. Jedem Renteneintrittsjahrgang wird ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen. Entscheidend für den jeweiligen Besteuerungsanteil ist der Zeitpunkt des Renteneintritts. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und andere Leistungen aus der sog. Basisversorgung unterliegen ab 2005 zu 50 % der Besteuerung – und zwar sowohl Bestandsrenten (die schon vor 2005 bezogen wurden) als auch Renten, die in 2005 erstmals gezahlt wurden. Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang erhöht sich der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2040 jährlich um 1 % bis auf 100 %. Es wird allerdings nicht der individuell maßgebende, einmal festgelegte Prozentsatz auf die in den folgenden Jahren erzielten Renteneinkünfte angewendet. Es wird der steuerfrei bleibende Anteil der Rente in einen lebenslang geltenden Freibetrag festgeschrieben. Der Freibetrag wird im Jahr nach dem Renteneintritt festgeschrieben, da regelmäßig erst dann die Rente über das ganze Kalenderjahr ausbezahlt wurde. Maßgebend für die „Zementierung“ des Freibetrags ist der (erste) Jahresbetrag der Rente. Dies hat zur Folge, dass regelmäßige Rentenerhöhungen, die sich in späteren Jahren ergeben, vollständig in die Besteuerung eingehen.

Das Finanzgericht Baden‑Württemberg hat bestätigt, dass regelmäßige Rentenanpassungen nicht zu einer Erhöhung des Freibetrags führen. Sie sind zu 100 % steuerpflichtig.

Der Bundesfinanzhof wird wohl abschließend entscheiden müssen.

Hinweis: Der Rentenfreibetrag ist neu zu ermitteln, wenn sich die Rentenhöhe auf Grund tatsächlicher oder rechtlicher Gründe ändert, z. B. wenn eine Altersrente zunächst als Teilrente in Anspruch genommen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen