Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die Voraussetzungen u. a. durch sog. Buch- und Belegnachweise erbringen. Die Bundesregierung hatte im Jahr 2011 grundlegende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1.1.2012 in Kraft treten sollten.
Die neuen Beleg- und Buchnachweispflichten sollen nunmehr für nach dem 30. Juni 2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die bis zum 31. Dezember 2011 gültige Rechtslage.
Anmerkung: Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere wegen der Vorschriften zur Gelangensbestätigung ein weiteres Hinausschieben erfolgen wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen