tag:blogger.com,1999:blog-17771397176219273132024-03-13T05:43:37.421+01:00Meyer & Gwinner SteuerberaterAktuelle News aus den Bereichen Steuern, Wirtschaft und FinanzenMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.comBlogger418125tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-88821454066230353362016-08-07T14:36:00.003+02:002016-08-07T14:36:33.085+02:00Grenzen des Kostenabzugs für gemeinsam genutztes häusliches ArbeitszimmerAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Steht aber für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, greift die Abzugsbeschränkung nicht. Allerdings ist eine Höchstbetragsbegrenzung von 1.250 € zu beachten. Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, sind die Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-34134754685374249872016-08-07T14:36:00.001+02:002016-08-07T14:36:14.599+02:00Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Großstadt: Fahrzeit von etwa einer Stunde pro Strecke zumutbarArbeitnehmer können notwendige Mehraufwendungen, die ihnen wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten abziehen. Dazu muss der Arbeitnehmer am Ort seiner Beschäftigung wohnen und außerhalb dieses Ortes einen weiteren eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhalten. Grundsätzlich ist es denkbar, dass beide Orte innerhalb derselben politischen Gemeinde Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-81666519643913103812016-08-07T14:35:00.006+02:002016-08-07T14:35:57.137+02:00Regelmäßige Arbeitsstätte bei BerufskraftfahrernBei einem Berufskraftfahrer gilt als regelmäßige Arbeitsstätte der Ort, den er kontinuierlich und regelmäßig aufsucht, um das Kraftfahrzeug des Arbeitgebers zu übernehmen oder abzuliefern oder andere Arbeitsaufträge entgegenzunehmen. Das gilt auch, wenn der Berufskraftfahrer mehr als die Hälfte seiner tatsächlichen Jahresarbeitszeit außerhalb dieses Orts verbracht hat.
Das vom Arbeitnehmer Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-80929462558858769312016-08-07T14:35:00.004+02:002016-08-07T14:35:34.797+02:00Schenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an LebensgefährtinDie Klägerin lebte mit ihrem Lebenspartner in einem ihr gehörenden Wohnhaus. Zwecks Finanzierung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gewährte der Lebenspartner seiner Partnerin ein zinsloses, erst in späteren Jahren zu tilgendes Darlehn. In der Zinslosigkeit des gewährten Darlehns sah das zuständige Finanzamt einen der Schenkungsteuer unterliegenden Sachverhalt. Daran ändere auch der Umstand Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-42107232339210980042016-08-07T14:35:00.002+02:002016-08-07T14:35:06.995+02:00Anspruch auf tabakrauchfreien ArbeitsplatzDer Arbeitgeber muss nichtrauchende Arbeitnehmer wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen. Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gilt dies nur insoweit, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Die einzelnen Bundesländer können Ausnahmeregelungen vorsehen; der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Gesundheitsgefährdung minimieren.
Im Fall eines Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-71883124095710150112016-08-07T14:34:00.004+02:002016-08-07T14:34:51.331+02:00Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung darEine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, mehrheitlich ein Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen zu beschließen. Wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft ist ein entsprechender Beschluss unwirksam. Die Unterbringung von Asylbewerbern stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Laufen hervor.
Im Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-58589976544626188622016-08-07T14:34:00.001+02:002016-08-07T14:34:18.401+02:00Wohnortwechsel berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines langfristigen Fitnessstudio-VertragsEin berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zwar kann ein Fitnessstudio-Vertrag als Dauerschuldverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn demMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-73273350164381792102016-06-05T19:08:00.001+02:002016-06-05T19:08:12.798+02:00Elterngeld mindert als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähige Unterhaltsaufwendungen in voller HöheNach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster mindert das Elterngeld für eine unterstützte Person in voller Höhe berücksichtigungsfähige außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person. Dadurch ist auch der Sockelbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 € monatlich bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu berücksichtigen.
Hintergrund dieses Urteils warenMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-69884708623237081232016-06-05T19:07:00.004+02:002016-06-05T19:07:49.447+02:00Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt seinAbfindungszahlungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem begünstigten Steuersatz (sog. Fünftelregelung) versteuert werden. Das war bisher nur zulässig, wenn die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wurde. Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt geregelt, dass Zahlungen in Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-18909640697790632912016-06-05T19:07:00.002+02:002016-06-05T19:07:10.986+02:00Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfreiWährend der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 € im Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-55929567242235950332016-06-05T19:06:00.001+02:002016-06-05T19:06:38.910+02:00Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter‑Geschäftsführer einer GmbH nicht möglichMithilfe eines Arbeitszeitkontos können geleistete Arbeitsstunden eines Mitarbeiters verwaltet werden. Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Soll-Arbeitszeit, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (inkl. Mehrarbeit) sowie die daraus entstehenden Plus‑ bzw. Minuszeiten und Fehlzeiten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) lässt die Führung eines Arbeitszeitkontos für den Gesellschafter‑Geschäftsführer einer GmbHMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-24053719375819265372016-06-05T19:05:00.003+02:002016-06-05T19:05:54.394+02:00Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtigDie Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer kann entweder entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Eine verbilligte Parkraumüberlassung ist als entgeltliche Leistung anzusehen.
Die entgeltliche Überlassung eines Parkplatzes ist umsatzsteuerpflichtig. Es ist für die Beurteilung unerheblich, dass die Parkplätze den Arbeitnehmern überwiegend aus betrieblichen Gründen überlassen werden.
Im Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-18634764419265817812016-06-05T19:05:00.001+02:002016-06-05T19:05:33.490+02:00Keine Verjährung von Steueransprüchen am WochenendeFällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer Antragsveranlagung eines Arbeitnehmers entschieden. Ein entsprechender Antrag kann innerhalb der sog. Festsetzungsfrist gestellt werden. DieseMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-16001663317311924012016-06-05T19:04:00.001+02:002016-06-05T19:04:59.568+02:00Voraussetzungen für die Änderung eines einmal ausgeübten Wahlrechts in einer SteuererklärungEin Unternehmer hatte einen erheblichen Veräußerungsgewinn erzielt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragte er dafür die Anwendung eines begünstigten Steuersatzes. Das Finanzamt folgte diesem Antrag, der Steuerbescheid wurde rechtskräftig.
Später änderte das Finanzamt den Steuerbescheid aufgrund anderer Sachverhalte zugunsten des Unternehmers. Es kam zu Steuererstattungen. Der Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-50804006980941220612016-05-01T13:49:00.004+02:002016-05-01T13:49:46.152+02:00Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen MindestlohnNach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber bestimmte Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnet. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die einen arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenlohn von weniger als 8,50 € brutto pro Stunde erhielt. In ihrem Arbeitsvertrag war allerdings eine Sonderzahlung zweimal jährlich in Höhe eines Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-32699069402255323932016-05-01T13:49:00.002+02:002016-05-01T13:49:27.559+02:00Mietrecht: Schriftform sollte bei jeder Mieterhöhung eingehalten werdenDie Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und dem Schriftformzwang unterfallende Vertragsänderung dar. Dies gilt zumindest dann, wenn die Miethöhe für den Zeitraum von mehr als einem Jahr geändert wird und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts muss bei einer solchen Änderung des Mietvertrags dieMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-45187843272127661652016-05-01T13:49:00.000+02:002016-05-01T13:49:09.190+02:00Geplante Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in BallungsgebietenMit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung will die Bundesregierung die Schaffung neuer Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten begünstigen. Gefördert wird die Anschaffung/Herstellung neuer Gebäude oder Eigentumswohnungen. Diese müssen mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung/Herstellung zu Wohnzwecken entgeltlich überlassen werden. Bei Unterschreitung des Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-61927177194335203142016-05-01T13:48:00.003+02:002016-05-01T13:48:29.813+02:00Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gehen zu Lasten des AntragstellersDie Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt voraus, dass einem Antragsteller beruflich veranlasste Mehraufwendungen dadurch entstehen, dass er am Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt und zusätzlich an einem anderen Ort seinen eigenen Hausstand unterhält. Dabei handelt es sich um den Lebensmittelpunkt der Familie oder bei ledigen Personen umMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-75962378404063760112016-05-01T13:48:00.001+02:002016-05-01T13:48:03.669+02:00Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz sind haushaltsnahe DienstleistungenDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im „Betreuten Wohnen“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können.
Aufwendungen für solche haushaltsnahe Dienstleistungen können jährlich in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 €, steuermindernd geltend gemacht Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-73595065068062048862016-05-01T13:47:00.003+02:002016-05-01T13:47:44.738+02:00Kosten der Ehescheidung sind weiterhin steuerlich absetzbarDas Finanzamt lehnte die Anerkennung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung ab und verwies auf die Neuregelung ab 2013 im Einkommensteuergesetz, wonach Prozesskosten in der Regel keine solchen Belastungen darstellen. Das Finanzgericht Köln befand hingegen, dass Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in einem Scheidungsverfahren nicht unter den Begriff Prozesskosten fallen. Dies zeige Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-83959633533339507502016-05-01T13:47:00.001+02:002016-05-01T13:47:24.874+02:00Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer begrenztDer Gesellschafter einer noch nicht gegründeten GmbH ist hinsichtlich einer beabsichtigten Unternehmenstätigkeit der GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Bundesfinanzhof hat wegen der rechtlichen Eigenständigkeit der GmbH den Vorsteuerabzug abgelehnt.
Der Kläger war Arbeitnehmer, der über eine noch zu gründende GmbH eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen wollte. Der Kläger ließ sich Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-6602522081302347172016-04-03T13:21:00.003+02:002016-04-03T13:21:34.715+02:00Hinzuschätzung von Speiseumsätzen anhand der Getränkeumsätze zulässigIst die Kassenführung eines Restaurants mit so schwerwiegenden Mängeln behaftet, dass sie nicht der Gewinnermittlung zugrunde gelegt werden kann, ist das Finanzamt zur Schätzung der Umsätze und Gewinne befugt. Das ist z. B. der Fall, wenn weder die Tageseinnahmen täglich aufgezeichnet noch alle erforderlichen Unterlagen (wie die Programmierunterlagen für die Kasse) aufbewahrt werden.
Die sog. „Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-45198736957205046552016-04-03T13:21:00.001+02:002016-04-03T13:21:07.069+02:00Aufstockung von InvestitionsabzugsbeträgenNach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass ein Investitionsabzugsbetrag aufgestockt werden kann, sieht sich die Finanzverwaltung veranlasst, die dazu ergangene Anweisung anzupassen. Die Aufstockung ist danach innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag möglich. Diese Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
In der Anweisung wird Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-22572003967753689712016-04-03T13:19:00.006+02:002016-04-03T13:19:47.229+02:00Häusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten RäumenEntgegen einiger Auflockerungsentscheidungen zum Aufteilungsverbot in verschiedenen Bereichen, auch bei der Arbeitszimmernutzung, hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs nunmehr den Rückwärtsgang eingelegt. Er stellt klar, dass bei einem sowohl für die Einkünfteerzielung als auch privat genutzten Raum keine sinnvolle Nutzungs- und in Folge Kostenaufteilung möglich ist. Seine Entscheidung Meyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1777139717621927313.post-60290138055339414692016-04-03T13:19:00.003+02:002016-04-03T13:19:19.679+02:00Besuchsfahrten des Ehegatten führen nicht zu WerbungskostenKosten für die Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners keine Werbungskosten. Denn die Reisen des zu Hause gebliebenen Ehegatten sind keine Familienheimfahrten. Die Norm erfasst nicht Besuchsreisen des Ehepartners vom Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort, sondern denMeyer & Gwinner Steuerberaterhttp://www.blogger.com/profile/02847204976498595088noreply@blogger.com0