Mittwoch, 21. September 2011

Rechnungsangaben - Wie schreibt man eine korrekte Rechnung?

Eine Übersicht über die Rechnungangaben, die für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nötig sind, findet sich im Bereich Aktuelle Infos >> Rechnungsangaben - Wie schreibt man eine korrekte Rechnung? unserer Internetpräsens >> mehr
Ein zusätzlicher Tipp:
Immer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, auch wenn keine EU Umsätze getätigt werden. Denn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann statt der Steuernummer auf den Rechnungen angegeben werden. So wird vermieden, dass jemand mit der Steuernummer Missbrauch betreibt, beispielsweise durch Auskunftsersuchen beim Finanzamt.

Mittwoch, 7. September 2011

Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden

Das Verzögerungsgeld ist mit dem Jahressteuergesetz eingeführt worden. Das Finanzamt kann mindestens 2.500 € und höchstens 250.000 € Verzögerungsgeld festsetzen, wenn im Rahmen einer Außenprüfung Auskünfte innerhalb einer angemessenen Frist nicht erteilt oder angeforderte Unterlagen nicht vorlegt werden.

Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen unzulässig ist.

Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablegung der letzten universitären Prüfung

Ein Universitätsstudium endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, frühestens jedoch mit der letzten Prüfungshandlung. Etwas anderes gilt nur, wenn das Studium abgebrochen oder nicht mehr ernsthaft weiter betrieben wird.

Trotz Exmatrikulation ist von einer Fortsetzung der Ausbildung auszugehen, wenn die letzte Prüfung nach der Exmatrikulation abgelegt wird. Auch eine Vollzeitbeschäftigung in der Zeit bis zur Ablegung dieser letzten Prüfung ändert an dieser Beurteilung nichts. Die aus einer solchen Beschäftigung erzielten Einkünfte sind jedoch auf den Jahresgrenzbetrag (kindergeldschädliche Einkünfte) anteilig mit anzurechnen.

(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

Kleinbetragsverordnung auch zu Lasten des Steuerzahlers anwendbar

Nach der Kleinbetragsverordnung 2002 hat die Änderung eines Steuerbescheids zu unterbleiben, wenn die festzusetzende Steuer weniger als 10 € von der ursprünglich festgesetzten abweicht. Diese Geringfügigkeitsgrenze gilt sowohl für Änderungen zu Lasten als auch zu Gunsten.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)