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Montag, 29. August 2011

Keine Gebühr für das Führen eines Darlehenskontos

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verwendete eine Bank gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für Darlehensverträge eine Klausel, durch welche sie sich beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen ließ.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der streitigen Gebührenklausel nicht um eine der Inhaltskontrolle von vornherein entzogene Preisklausel, weil die Kontoführungsgebühr nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank, sondern ausschließlich eigenen buchhalterischen bzw. Abrechnungszwecken dient. Der hiernach eröffneten Inhaltskontrolle hält die Klausel nicht stand, weil sie der Bank die Erhebung von Entgelten für Tätigkeiten ermöglicht, die sie im eigenen Interesse erbringt.

Dienstag, 5. Juli 2011

Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist vom Antragsteller eine Gebühr an die Finanzverwaltung zu zahlen, die sich nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Die Gebühren bestimmen sich nach den entsprechenden Gerichtskosten. Ist der Gegenstandswert nicht bestimmbar, kann eine Zeitgebühr von 50 € pro angefangene halbe Stunde, mindestens 100 € angesetzt werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Gebührenpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies gelte auch dann, wenn die Auskunftsgebühr im Einzelfall besonders hoch ist.

Anmerkung: In einem Fall betrug die Auskunftsgebühr 91.456 €.