Im Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten nicht selbstständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem Jahr 1996 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde vom Gesetzgeber eine Neuregelung mit einem Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung geschaffen. Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden seit 2005 zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 auf 100 % ansteigend besteuert.
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt werden. Dies gilt auch, wenn die hierfür bis zum Jahr 2004 geleisteten Beiträge unterschiedlich steuerentlastet waren.
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