Sonntag, 3. Januar 2016

Steueränderungsgesetz 2015: Gewerbesteuerliche Änderung

Der Bundesrat hat am 16.10.2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Die darin enthaltene Erweiterung der gewerbesteuerlichen Besteuerungsrechte Deutschlands auf alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone gilt ab dem 1.1.2016. Damit können auch Steuerausländer, die in diesem erweiterten Inlandsgebiet tätig sind, ertragsteuerlich erfasst werden.

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