Bei den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft folgt die Finanzverwaltung dem Bundesfinanzhof. Dieser hatte entschieden, dass eine Organschaft nur zu bejahen ist, wenn der Organträger (Kapital- oder Personengesellschaft) selbst - unmittelbar oder mittelbar - an der Organgesellschaft beteiligt ist. Eine Beteiligung nur des Gesellschafters des Organträgers an der Organgesellschaft reicht nicht aus, selbst wenn ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften besteht.
Die Grundsätze zur finanziellen Eingliederung sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011. Für noch in 2011 ausgeführte Umsätze können Organträger und Organgesellschaft übereinstimmend nach den bisherigen Grundsätzen eine finanzielle Eingliederung annehmen.
(Quelle: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen)
Dienstag, 4. Oktober 2011
Partyservice: Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung zwischen Speiselieferung durch den Ehemann und Gestellung von Besteck und Tellern usw. durch die Ehefrau
Umsätze eines Partyservices unterliegen nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn lediglich Standardspeisen ohne zusätzliche Dienstleistungselemente geliefert werden. Werden gleichzeitig mit der Speisenanlieferung auch Personal, Geschirr, Besteck oder andere Zusatzleistungen zur Verfügung gestellt, ist die gesamte Leistung mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Metzgermeister lieferte im Rahmen seines Partyservices Standardspeisen an seine Kunden. Geschirr, Besteck und andere Zusatzleistungen wurden von seiner Frau, die als Gastwirtin ein eigenes Unternehmen betrieb, zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht akzeptierte diese Gestaltung mit der Folge, dass die Umsätze aus der Lieferung von Speisen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Umsätze der Ehefrau aus den Zusatzdienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz.
Hinweis: Das Modell funktioniert nur, wenn zwei eigenständige Unternehmen erkennbar nach außen auftreten: Ein Unternehmen übernimmt den Verkauf der Speisen, ein weiteres Unternehmen stellt die Zusatzleistungen in Rechnung. An die Kunden sind getrennte Rechnungen auszustellen. Bankkonten und Buchführung sind strikt getrennt zu führen.
Der Bundesfinanzhof wird sich mit diesem Fall beschäftigen müssen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Metzgermeister lieferte im Rahmen seines Partyservices Standardspeisen an seine Kunden. Geschirr, Besteck und andere Zusatzleistungen wurden von seiner Frau, die als Gastwirtin ein eigenes Unternehmen betrieb, zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht akzeptierte diese Gestaltung mit der Folge, dass die Umsätze aus der Lieferung von Speisen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Umsätze der Ehefrau aus den Zusatzdienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz.
Hinweis: Das Modell funktioniert nur, wenn zwei eigenständige Unternehmen erkennbar nach außen auftreten: Ein Unternehmen übernimmt den Verkauf der Speisen, ein weiteres Unternehmen stellt die Zusatzleistungen in Rechnung. An die Kunden sind getrennte Rechnungen auszustellen. Bankkonten und Buchführung sind strikt getrennt zu führen.
Der Bundesfinanzhof wird sich mit diesem Fall beschäftigen müssen.
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Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Ein Kreditnehmer ist verpflichtet, seiner Bank nach deren Aufforderung Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ihr eine objektive Beurteilung seiner aktuellen Vermögensverhältnisse ermöglichen sollen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Bank zur Kündigung des Kreditverhältnisses jedenfalls dann berechtigt, wenn sie den Kreditnehmer unmissverständlich auf dessen Mitwirkungspflichten hingewiesen und die Kündigung für den Fall der Nichtvorlage prüffähiger Unterlagen unter Fristsetzung angedroht hatte. Dabei ist unerheblich, ob zusätzlich zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ein Kontensollsaldo vorlag und/oder der Kreditnehmer seine Tilgungsleistungen nur unregelmäßig erfüllt hatte.
(Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main)
(Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main)
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Mittwoch, 21. September 2011
Rechnungsangaben - Wie schreibt man eine korrekte Rechnung?
Eine Übersicht über die Rechnungangaben, die für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nötig sind, findet sich im Bereich Aktuelle Infos >> Rechnungsangaben - Wie schreibt man eine korrekte Rechnung? unserer Internetpräsens >> mehr
Ein zusätzlicher Tipp:
Immer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, auch wenn keine EU Umsätze getätigt werden. Denn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann statt der Steuernummer auf den Rechnungen angegeben werden. So wird vermieden, dass jemand mit der Steuernummer Missbrauch betreibt, beispielsweise durch Auskunftsersuchen beim Finanzamt.
Ein zusätzlicher Tipp:
Immer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, auch wenn keine EU Umsätze getätigt werden. Denn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann statt der Steuernummer auf den Rechnungen angegeben werden. So wird vermieden, dass jemand mit der Steuernummer Missbrauch betreibt, beispielsweise durch Auskunftsersuchen beim Finanzamt.
Mittwoch, 7. September 2011
Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
Das Verzögerungsgeld ist mit dem Jahressteuergesetz eingeführt worden. Das Finanzamt kann mindestens 2.500 € und höchstens 250.000 € Verzögerungsgeld festsetzen, wenn im Rahmen einer Außenprüfung Auskünfte innerhalb einer angemessenen Frist nicht erteilt oder angeforderte Unterlagen nicht vorlegt werden.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen unzulässig ist.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen unzulässig ist.
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Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablegung der letzten universitären Prüfung
Ein Universitätsstudium endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, frühestens jedoch mit der letzten Prüfungshandlung. Etwas anderes gilt nur, wenn das Studium abgebrochen oder nicht mehr ernsthaft weiter betrieben wird.
Trotz Exmatrikulation ist von einer Fortsetzung der Ausbildung auszugehen, wenn die letzte Prüfung nach der Exmatrikulation abgelegt wird. Auch eine Vollzeitbeschäftigung in der Zeit bis zur Ablegung dieser letzten Prüfung ändert an dieser Beurteilung nichts. Die aus einer solchen Beschäftigung erzielten Einkünfte sind jedoch auf den Jahresgrenzbetrag (kindergeldschädliche Einkünfte) anteilig mit anzurechnen.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)
Trotz Exmatrikulation ist von einer Fortsetzung der Ausbildung auszugehen, wenn die letzte Prüfung nach der Exmatrikulation abgelegt wird. Auch eine Vollzeitbeschäftigung in der Zeit bis zur Ablegung dieser letzten Prüfung ändert an dieser Beurteilung nichts. Die aus einer solchen Beschäftigung erzielten Einkünfte sind jedoch auf den Jahresgrenzbetrag (kindergeldschädliche Einkünfte) anteilig mit anzurechnen.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)
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Kleinbetragsverordnung auch zu Lasten des Steuerzahlers anwendbar
Nach der Kleinbetragsverordnung 2002 hat die Änderung eines Steuerbescheids zu unterbleiben, wenn die festzusetzende Steuer weniger als 10 € von der ursprünglich festgesetzten abweicht. Diese Geringfügigkeitsgrenze gilt sowohl für Änderungen zu Lasten als auch zu Gunsten.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
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