- Es ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu beurteilen, ob eine „künftige“ Anschaffung gegeben ist, für die ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird.
- Das Wahlrecht kann noch nach Einlegung eines Einspruchs ausgeübt werden.
- Der Unternehmer muss nicht schon im Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts die Absicht gehabt haben, einen Investitionsabzugsbetrag geltend zu machen.
Montag, 2. Juli 2012
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten Investition
Für Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, ergeben sich aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Gestaltungsmöglichkeiten:
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