Die Familienkasse lehnte einen Antrag auf Kindergeld ab, weil es die Semestergebühren nicht zum Abzug zuließ und der Jahresgrenzbetrag von damals 7.680 € überschritten wurde.
Der Bundesfinanzhof sah die Semestergebühren als insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen an, sodass der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten und Kindergeld zu gewähren war.
Hinweis: Ab dem 1.1.2012 spielt die Höhe der Einkünfte eines Kindes keine Rolle mehr.
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Montag, 30. Januar 2012
Montag, 29. August 2011
Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Eheleute erzielten in den Jahren 2002 und 2003 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 13.11.2008 reichten sie für diese Jahre Einkommensteuererklärungen ein. Das Finanzamt lehnte die Durchführung der Antragsveranlagung ab, weil die Abgabefrist versäumt worden war.
Der Bundesfinanzhof hat im Fall von Antragsveranlagungen entschieden, dass eine Anlaufhemmung in solchen Fällen nicht gegeben ist. Für 2002 verjährte die Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres 2006 und für 2003 mit Ablauf des Jahres 2007, da eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht bestanden hatte.
Der Bundesfinanzhof hat im Fall von Antragsveranlagungen entschieden, dass eine Anlaufhemmung in solchen Fällen nicht gegeben ist. Für 2002 verjährte die Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres 2006 und für 2003 mit Ablauf des Jahres 2007, da eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht bestanden hatte.
Dienstag, 9. August 2011
Krisensichere Kapitalanlage beim Finanzamt
Das Finanzamt fordert immer nur Geld. Ist das so? Oder gibt es auch Situationen, in denen ich vom Finanzamt sogar zusätzliches Geld bekomme? Es klingt vielleicht erstaunlich, aber es gibt diese Möglichkeit. Nehmen wir mal ein Beispiel, das in der Praxis durchaus oft vorkommt: >> mehr
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