Danach mussten z. B.
- Streuwerbeartikel (Sachzuwendungen bis 10 €) nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung einbezogen werden, werden also nicht besteuert,
- bei der Prüfung, ob Aufwendungen für Geschenke an einen Nichtarbeitnehmer die Freigrenze von 35 € pro Wirtschaftsjahr übersteigen, die übernommene Steuer nicht mit einbezogen werden. Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe richtet sich danach, ob die Aufwendungen für die Zuwendung als Betriebsausgabe abziehbar sind.
Hinweis: Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. ist diese Vereinfachung zwischen Bund und Ländern abgestimmt und findet bundesweit Anwendung.
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