Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die Voraussetzungen u. a. durch sog. Buch- und Belegnachweise erbringen. Die Bundesregierung hatte grundlegende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1.1.2012 in Kraft treten sollten. Die Verordnung sah dabei die Gelangensbestätigung als einzigen Belegnachweis vor.
Nach massiver Kritik hat das Bundesministerium der Finanzen eingelenkt und die Vorschrift bis zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) ausgesetzt. Die Anpassung der UStDV ist zum 1.1.2013 geplant.
Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt kann der Nachweis mit den bis zum 31.12.2011 anerkannten Belegen geführt werden.
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