- Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge) gelten bis zum Beginn des elektronischen Verfahrens weiter. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer diese Unterlagen bei einem Arbeitgeberwechsel dem neuen Arbeitgeber aushändigen müssen.
- Bei Änderungen, die weder auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch auf der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber das Informationsschreiben des Finanzamts über die elektronisch gespeicherten Daten (soweit diese zutreffend sind) oder den Ausdruck des Finanzamts der ab 2012 gültigen ELStAM übergeben.
- Ein evtl. falscher Lohnsteuerabzug kann ggf. mit Beginn des elektronischen Verfahrens oder durch die Einkommensteuerveranlagung berichtigt werden.
Dienstag, 3. Januar 2012
Elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1.1.2013
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte noch im Oktober 2011 darauf hingewiesen, dass die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte ab dem 1.1.2012 durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt wird. Mit Schreiben vom 18.11.2011 hat das Ministerium die Verzögerung des Starttermins bekannt gegeben und Folgendes mitgeteilt:
Labels:
2013,
elektronisch,
Lonsteuerkarte
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen