Dienstag, 1. November 2011

Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Arbeitsstätten

Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Dies ist der ortsgebundene Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale für die Bestimmung sind:

  • Welcher von mehreren Arbeitsstätten wird der Arbeitnehmer zugeordnet?
  • In welcher Arbeitsstätte übt der Arbeitnehmer den von der Gewichtung her wesentlichen Teil seines Aufgabenbereichs aus, welcher Arbeitsstätte kommt die zentrale Bedeutung zu?
  • Unerheblich ist die Häufigkeit, mit der der Arbeitnehmer die unterschiedlichen Arbeitsstätten aufsucht.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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