Donnerstag, 9. April 2015
Investitionsabzugsbetrag: Strenge Maßstäbe für Existenzgründer zur Glaubhaftmachung ihrer Investitionsabsicht
Existenzgründer haben bereits vor der Gründung ihres Unternehmens die Möglichkeit, für geplante Anschaffungen einen Investitionsabzugsbetrag gewinn- und damit auch steuermindernd geltend zu machen. An die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht sind strenge Maßstäbe anzulegen. Zwar muss die Bestellung eines Wirtschaftsguts nicht bis zum Ende des Jahres nachgewiesen werden, für das der Abzugsbetrag geltend gemacht wird, aber andere Indizien müssen auf eine bevorstehende unverrückbare Investitionsabsicht hinweisen. Die bloße Behauptung reicht nicht aus. Damit hat der Bundesfinanzhof die bisher schon von ihm vertretene Ansicht bestätigt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen