Geschwister sind im Erbschaftsteuerrecht den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht gleichgestellt. Sie haben auch kein Recht auf Gleichbehandlung, wenn sie wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Sie sind aus rechtlichen Gründen nicht zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet und haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs berücksichtigt auch eine gleichlautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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